Sicherheitskontrollen von elektrischen Hausinstallationen

Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen nach Ihrer Erstellung, und später in regelmässigen Abständen, von einem anerkannten Fachmann kontrolliert werden. Das Ergebnis dieser Sicherheitsprüfung ist ein Sicherheitsnachweis, der bestätigt, dass die Installation in Ordnung ist und bei normaler Benützung keine Gefahr darstellt.

Seit dem 1.1.2002 ist die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) in Kraft, welche die Verantwortung für die Sicherheit der elektrischen Installationen prinzipiell dem Eigentümer der entsprechenden Liegenschaft oder der Eigentumswohnung überträgt.

Für diesen Sicherheitsnachweis interessiert sich auch der Netzbetreiber (Elektrizitätswerk), weil er von gesetzesweg damit beauftragt ist, die ordentliche Abwicklung dieser Sicherheitskontrollen zu überwachen. Wir stellen für Sie den erforderlichen Sicherheitsnachweis aus und übergeben eine Kopie Ihrer Netzbetreiberin. Bei allfälligen Mängeln erstellen wir einen entsprechenden Bericht.


Bei allen neuen und geänderten Elektroinstallationen ist eine Sicherheitskontrolle als Schlusskontrolle durchzuführen. Erstmals muss der Sicherheitsnachweis nach Abschluss von Neuinstallationen erstellt werden. Dies erledigt für normale Wohnbauten (Kontrollperiode 20 Jahre) ihr beauftragter Elektroinstallateur.


In Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen mit besonderem Gefahrenpotential, d.h. mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren, führt e3hus in Ihrem Auftrag die gesetzlich vorgeschriebene Abnahmekontrolle durch.


Bestehende Elektroinstallationen müssen periodisch auf ihre Sicherheit überprüft werden. Der Kontrollturnus wird vom Gesetzgeber festgelegt und beträgt:

alle 20 Jahre
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
alle 5 Jahre
  • Grossgewerbe
  • Industriegewerbe
  • Warenhaus
  • Hotel
  • Restaurant
  • Alters- und Kinderheim
  • Arztpraxis (Kat. 2)
  • Tankstelle
  • Autoreparaturwerkstatt
  • Installationen Nullung Sch. 3 (TN-C)
 


alle 10 Jahre
  • Bürogebäude
  • gewerbliche Werkstatt
  • landwirtschaftliche Betriebe
  • Gärtnerei
  • Verkaufsladen, Schnellimbiss
  • Arztpraxis (Kat. 1)
  • Zivilschutzanlagen
 


jährlich

Baustellen


Bei jeder Handänderung muss ein Sicherheitsnachweis über die Elektroinstallation erstellt werden, sofern die letzte Sicherheitskontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt.


Als Eigentümer einer Liegenschaft erhalten Sie von Ihrer Netzbetreiberin die Aufforderung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt über Ihre elektrische Installation einen Sicherheitsnachweis erstellen zu lassen.

  1. Sie beauftragen eine kontrollberechtigte Firma mit der Durchführung.
  2. Die Prüfung Ihrer elektrischen Installationen auf ihre Sicherheit wird durchgeführt.
  3. Sie lassen allfällige Mängel beheben.
  4. Der gesetzlich geforderte Sicherheitsnachweis wir nach Anzeige der Mängelbehebung ausgestellt und eine Kopie Ihrer Netzbetreiberin zugestellt.

Als Eigentümer bewahren Sie den Sicherheitsnachweis und alle Unterlagen auf, bis in 5, 10 oder 20 Jahren wieder eine Sicherheitskontrolle fällig wird.


Kosten
Die Leistungen für Sicherheitskontrollen werden unsere Spezialisten gerne für Sie individuell auf Basis Ihrer Liegenschaft kalkulieren und offerieren.


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Christian Züger
Experte Elektrosicherheit
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